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Mieterrechte im Überblick

Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Mietverhältnis: Instandhaltung, Mängel, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution und Kündigung – mit Verweis auf die Gesetzestexte.

Das deutsche Mietrecht steht überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch, in den §§ 535 bis 580a BGB. Viele dieser Regelungen sind zugunsten von Mieterinnen und Mietern zwingend: Eine Klausel im Mietvertrag, die davon zum Nachteil des Mieters abweicht, ist häufig unwirksam.

Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Themen ein und verweist auf die passenden Ratgeber. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, die eigene Situation zuzuordnen und die richtigen Fragen zu stellen.

Anspruch auf eine gebrauchstaugliche Wohnung

§ 535 BGB. Der Vermieter muss die Wohnung nicht nur überlassen, sondern sie während der gesamten Mietzeit in einem Zustand erhalten, der die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Aus dieser einen Pflicht leiten sich fast alle Mängelrechte ab.

Minderung der Miete bei Mängeln

§ 536 BGB. Ist die Tauglichkeit der Wohnung gemindert, ist auch die Miete für diese Zeit kraft Gesetzes gemindert. Das Risiko einer falsch bemessenen Minderung trägt allerdings der Mieter.

Schutz vor unbegrenzten Mieterhöhungen

§§ 557–561 BGB. Die Miete kann nur auf gesetzlich geregelten Wegen steigen. Für jeden dieser Wege gelten eigene Formvorschriften, Wartefristen und Obergrenzen.

Begrenzung der Miete bei Neuvermietung

§§ 556d–556g BGB. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen – mit vier Ausnahmen.

Transparenz bei den Betriebskosten

§ 556 BGB, BetrKV. Umgelegt werden dürfen nur vereinbarte Kosten aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung. Für die Abrechnung gilt eine Frist von zwölf Monaten, und Sie dürfen die Belege einsehen.

Schutz der Kaution

§ 551 BGB. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt, in drei Raten zahlbar und getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

§§ 568, 573, 573c BGB. Der Vermieter braucht für eine ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse. Als Mieter können Sie ohne Begründung mit drei Monaten Frist kündigen – aber nur schriftlich.

Zwingendes Recht

Viele mietrechtliche Vorschriften sind zugunsten von Mieterinnen und Mietern zwingend. Eine Klausel im Mietvertrag, die davon zu Ihrem Nachteil abweicht, ist dann unwirksam – auch wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

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