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Miete und Mieterhöhung

Mieterhöhung prüfen: Checkliste für das Erhöhungsschreiben

Prüfen Sie ein Erhöhungsverlangen in sechs Schritten: Form und Absender, Wartefrist von 15 Monaten, Begründung, Kappungsgrenze, Höhe im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und schließlich die eigene Überlegungsfrist. Fehlt eine der formalen Voraussetzungen, ist das Verlangen unwirksam – dann müssen Sie nicht zustimmen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist passiert?
Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem der Vermieter Ihre Zustimmung zu einer höheren Miete verlangt.
Was sollten Sie jetzt tun?
Zugangsdatum notieren und das Schreiben systematisch gegen die sechs Prüfpunkte abgleichen, bevor Sie antworten.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Erhöhungsschreiben samt Umschlag, Mietvertrag mit Nachträgen, Nachweise über frühere Erhöhungen, aktueller Mietspiegel Ihrer Stadt.
Welcher nächste Schritt ist sinnvoll?
Innerhalb der Überlegungsfrist schriftlich antworten – mit Zustimmung, Teilzustimmung oder begründeter Ablehnung.

Schritt 1: Form und Absender

Formale Mindestanforderungen

  • Das Verlangen ist in Textform verfasst – E-Mail oder Brief genügen, § 558a Abs. 1 BGB
  • Es ist an alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet
  • Es stammt vom Vermieter oder einer bevollmächtigten Verwaltung
  • Bei Vertretung: Vollmacht beigefügt oder Verwaltung im Mietvertrag benannt
  • Der geforderte neue Betrag ist eindeutig beziffert
  • Der Zeitpunkt, ab dem die neue Miete gelten soll, ist genannt
  • Es ist ein Zustimmungsverlangen – keine einseitige Festsetzung

Schritt 2: Wartefrist

Die Miete muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein. Zusätzlich darf das Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten bleiben bei dieser Rechnung außer Betracht.

Schritt 3: Begründung

§ 558a BGB verlangt eine Begründung. Zulässig sind im Wesentlichen vier Wege:

Zulässige Begründungsmittel und worauf zu achten ist
BegründungWorauf achten
MietspiegelAktuelle Fassung, richtiges Baujahr- und Ausstattungsfeld, richtige Wohnfläche, Spanneneinordnung nachvollziehbar
SachverständigengutachtenVon öffentlich bestellter oder vereidigter Person, mit Begründung, nicht nur Ergebnis
Drei VergleichswohnungenKonkret benannt mit Adresse und Lage, tatsächlich vergleichbar in Größe, Art, Ausstattung und Lage
MietdatenbankNach § 558e BGB anerkannte Datenbank, Auszug beigefügt

Schritt 4: Kappungsgrenze berechnen

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann eine Landesverordnung die Grenze auf 15 Prozent senken. Ob Ihre Stadt betroffen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Landesverordnung.

Rechenbeispiel Kappungsgrenze bei 15 Prozent
SchrittWert
Nettokaltmiete vor drei Jahren700,00 €
Kappungsgrenze in der Region15 %
Höchstens zulässiger Zuschlag700 € × 15 % = 105,00 €
Höchstens zulässige neue Nettokaltmiete805,00 €
Vom Vermieter gefordert840,00 €
ErgebnisForderung übersteigt die Kappungsgrenze um 35,00 €

Schritt 5: Vergleichsmiete einordnen

Mietspiegel richtig lesen

  1. Wohnfläche prüfen

    Steht im Mietvertrag eine andere Fläche als im Erhöhungsschreiben? Schon kleine Abweichungen verändern den Quadratmeterpreis spürbar.

  2. Baujahr und Wohnungsgröße zuordnen

    Mietspiegel arbeiten mit Feldern nach Baualter und Größe. Ein falsches Feld führt regelmäßig zu einem zu hohen Wert.

  3. Ausstattungsmerkmale abgleichen

    Fehlender Balkon, kein Aufzug, einfache Bäder, alte Fenster – solche Merkmale wirken sich innerhalb der Spanne mindernd aus.

  4. Lage einordnen

    Viele Mietspiegel unterscheiden Wohnlagen. Prüfen Sie, ob die Einordnung Ihrer Adresse stimmt.

  5. Spanne beachten

    Der Mietspiegel nennt in der Regel eine Spanne, nicht einen Punktwert. Der Vermieter darf nicht ohne Begründung den Höchstwert ansetzen.

Schritt 6: Fristen und Ihre Antwort

Fristen nach Zugang des Erhöhungsverlangens
FristDauerBedeutung
ÜberlegungsfristBis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach ZugangZeit für Ihre Entscheidung, § 558b Abs. 2 BGB
WirksamwerdenAb Beginn des dritten Kalendermonats nach ZugangAb dann gilt die neue Miete bei Zustimmung
Klagefrist des Vermieters3 Monate nach Ablauf der ÜberlegungsfristFrist, in der er auf Zustimmung klagen kann
SonderkündigungsrechtBis zum Ende des zweiten Monats nach ZugangKündigung zum Ablauf des übernächsten Monats, § 561 BGB
  • Zustimmen. Wenn alles stimmt. Schriftlich und mit Datum, damit klar ist, ab wann die neue Miete gilt.
  • Teilweise zustimmen. Wenn die Erhöhung nur teilweise berechtigt ist – etwa bis zur Kappungsgrenze. Der Betrag muss eindeutig beziffert sein.
  • Begründet ablehnen. Wenn formale Anforderungen fehlen. Nennen Sie die Gründe sachlich; das erhöht die Chance auf eine außergerichtliche Klärung.
  • Kündigen. Wenn Sie ohnehin ausziehen wollten, kann das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB die passende Lösung sein.

Typische Fehler

  • Den Umschlag wegwerfen und das Zugangsdatum nicht mehr belegen können.
  • Kappungsgrenze aus der Bruttomiete statt der Nettokaltmiete berechnen.
  • Nur die Kappungsgrenze prüfen und die Vergleichsmiete außer Acht lassen.
  • Die höhere Miete überweisen, bevor die Prüfung abgeschlossen ist.
  • Formlos am Telefon zustimmen.
  • Gar nicht reagieren und dadurch eine Zustimmungsklage in Kauf nehmen.
  • Bei Vergleichswohnungen nicht prüfen, ob sie überhaupt vergleichbar sind.

Häufige Fragen

Was ist, wenn meine Stadt keinen Mietspiegel hat?
Dann muss der Vermieter anders begründen – etwa mit einem Gutachten oder drei konkret benannten Vergleichswohnungen. Auch der Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbargemeinde kommt in Betracht.
Kann ich der Erhöhung nur teilweise zustimmen?
Ja. Eine Teilzustimmung ist möglich und in der Praxis häufig. Beziffern Sie den Betrag, dem Sie zustimmen, eindeutig und schriftlich.
Zählen Modernisierungserhöhungen bei der Kappungsgrenze mit?
Nein. Erhöhungen nach § 559 BGB und Anpassungen der Betriebskosten bleiben bei der Berechnung der Kappungsgrenze außer Betracht.
Der Vermieter droht mit Kündigung, wenn ich nicht zustimme.
Die Verweigerung der Zustimmung ist kein Kündigungsgrund. Der Vermieter kann lediglich auf Zustimmung klagen. Eine solche Drohung sollten Sie ernst nehmen, aber rechtlich einordnen lassen.

Wann professionelle Beratung sinnvoll ist

Lassen Sie das Schreiben prüfen, wenn die Erhöhung erheblich ist, die Begründung auf Vergleichswohnungen oder einem Gutachten beruht oder Sie eine Klage befürchten. Mietervereine prüfen Erhöhungsverlangen für ihre Mitglieder; Fachanwälte für Mietrecht können Erfolgsaussichten einschätzen. Die Mieter App erbringt keine individuelle Rechtsberatung und stellt keine Vergleichsmiete verbindlich fest.

Quellen

Veröffentlicht: Zuletzt geändert: Zuletzt inhaltlich geprüft:
Verantwortlich: Redaktion Die Mieter App

Keine individuelle Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt nicht die Prüfung Ihres konkreten Falls. Die Mieter App ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Eine anwaltliche Prüfung dieses Textes hat nicht stattgefunden.

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