Übergabeprotokoll: Was hineingehört und worauf Sie achten müssen
Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es muss Datum, Beteiligte, Zustand jedes Raums, alle Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel enthalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht – praktisch ist es der wichtigste Beweis, sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Das Wichtigste in Kürze
- Was ist passiert?
- Sie ziehen ein oder aus und sollen ein Übergabeprotokoll unterschreiben.
- Was sollten Sie jetzt tun?
- Jeden Raum einzeln durchgehen, jede Auffälligkeit konkret beschreiben, Zählerstände und Schlüssel erfassen – und vor dem Unterschreiben alles lesen.
- Welche Unterlagen sind wichtig?
- Mietvertrag, beim Auszug zusätzlich das Einzugsprotokoll, Kamera, Zählernummern, Schlüsselliste.
- Welcher nächste Schritt ist sinnvoll?
- Ein unterschriebenes Exemplar mitnehmen und dauerhaft aufbewahren – bis zur endgültigen Abrechnung der Kaution.
Warum das Protokoll so wichtig ist
Das Protokoll ist der Vergleichsmaßstab. Beim Einzug hält es fest, welche Mängel bereits vorhanden waren – wichtig, weil Sie sich nach § 536b BGB (öffnet in neuem Tab) auf bekannte, nicht vorbehaltene Mängel später nicht mehr berufen können. Beim Auszug entscheidet es faktisch über die Kaution.
Der Mindestinhalt
Diese Angaben gehören hinein
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Vollständige Anschrift der Wohnung mit Etage und Lage
- Namen aller anwesenden Personen, auch der Begleitpersonen
- Anlass: Einzug oder Auszug
- Zustand jedes einzelnen Raums, getrennt aufgeführt
- Zustand von Böden, Wänden, Decken, Fenstern und Türen
- Zustand von Sanitär-, Küchen- und Heizungseinrichtungen
- Nebenräume: Keller, Dachboden, Garage, Stellplatz, Balkon
- Alle Zählerstände mit Zählernummer
- Anzahl der Schlüssel je Schlüsselart
- Vereinbarungen über noch auszuführende Arbeiten mit Termin
- Unterschriften aller Beteiligten
Mängel richtig beschreiben
Ein Protokoll ist nur so gut wie seine Beschreibungen. „Kratzer vorhanden" hilft in zwei Jahren niemandem. Notieren Sie Ort, Größe und Art.
| Zu ungenau | Verwertbar |
|---|---|
| Boden beschädigt | Wohnzimmer, Parkett vor der Balkontür: Kratzer ca. 15 cm, sichtbar |
| Wand nicht in Ordnung | Schlafzimmer, Außenwand links: Verfärbung ca. 20 × 15 cm in Deckennähe |
| Fenster defekt | Küche, Fenster rechts: Griff lose, schließt nicht bündig |
| Bad okay | Bad: Silikonfuge Dusche an zwei Stellen rissig, sonst ohne Beanstandung |
| Küche alt | Küche: Arbeitsplatte an der Spüle aufgequollen ca. 10 cm |
Formulierungen, die Sie nicht unterschreiben sollten
- „Die Wohnung wird in einwandfreiem Zustand übernommen." Beim Einzug ein Verzicht auf spätere Mängelrechte. Nur unterschreiben, wenn es wirklich stimmt.
- „Der Mieter verpflichtet sich, bis … zu renovieren." Eine solche Zusage kann eine eigenständige Verpflichtung begründen – unabhängig davon, ob die Klausel im Mietvertrag wirksam wäre.
- „Weitere Ansprüche bestehen nicht." Ein umfassender Verzicht. Beim Auszug kann das auch Ihre Ansprüche betreffen.
- „Der Mieter erkennt die Schäden an." Ein Anerkenntnis, das Ihre spätere Verteidigung erheblich erschwert.
- Leere Felder unter Ihrer Unterschrift. Nachträglich Ergänzbares. Streichen Sie freie Zeilen durch.
Besonderheiten beim Einzug
Vor dem Möbeltransport dokumentieren
Fotografieren Sie die leere Wohnung, bevor Kartons darin stehen. Später ist vieles verdeckt.
Kleinigkeiten aufnehmen
Auch geringe Vorschäden gehören hinein. Was nicht drinsteht, gilt beim Auszug leicht als von Ihnen verursacht.
Funktionen testen
Alle Fenster und Türen öffnen und schließen, Wasserhähne aufdrehen, Heizkörper prüfen, Steckdosen und Lichtschalter testen.
Renovierungszustand festhalten
Ausdrücklich vermerken, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde. Das ist beim Auszug oft entscheidend.
Zählerstände sichern
Mit Zählernummer notieren und fotografieren – sonst wird Ihnen später möglicherweise fremder Verbrauch berechnet.
Typische Fehler
- Ungelesen unterschreiben, weil alle es eilig haben.
- Kein eigenes Exemplar mitnehmen.
- Nur „in Ordnung" ankreuzen, ohne die Räume tatsächlich zu prüfen.
- Zählerstände ohne Zählernummer notieren.
- Beim Einzug kleine Mängel weglassen, um es unkompliziert zu halten.
- Leere Zeilen und Felder nicht durchstreichen.
- Ohne Zeugen zum Termin gehen.
- Das Einzugsprotokoll nach dem Einzug entsorgen.
Häufige Fragen
- Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
- Gesetzlich nicht. Praktisch sollten Sie aber nie ohne Protokoll ein- oder ausziehen. Weigert sich der Vermieter, erstellen Sie selbst eines mit Zeugen, Fotos und Datum und übersenden es ihm.
- Was, wenn wir uns nicht einigen?
- Beide Sichtweisen ins Protokoll aufnehmen. Ein Protokoll mit dokumentiertem Dissens ist deutlich mehr wert als gar keines.
- Wie lange muss ich das Protokoll aufbewahren?
- Das Einzugsprotokoll bis zum endgültigen Abschluss nach dem Auszug – also mindestens bis die Kaution abgerechnet ist. Praktisch: dauerhaft digital sichern.
- Gilt das Protokoll auch für die Nebenräume?
- Ja. Keller, Dachboden, Garage, Stellplatz und Gartenanteil gehören hinein, wenn sie mitvermietet sind. Sie werden häufig vergessen und führen später zu Streit.
Wann professionelle Beratung sinnvoll ist
Wenn Sie zur Unterschrift unter eine weitreichende Erklärung gedrängt werden oder nach dem Auszug erhebliche Forderungen erhoben werden, ist rechtliche Beratung sinnvoll. Mietervereine stellen ihren Mitgliedern geprüfte Protokollvorlagen zur Verfügung. Die Mieter App erbringt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
- § 546 BGB – Rückgabepflicht des MietersBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 548 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche und des WegnahmerechtsBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 536b BGB – Kenntnis des Mieters vom Mangel bei VertragsschlussBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des MietvertragsBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz