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Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung erhalten? So erkennen Sie Fristversäumnisse, nicht umlagefähige Posten und Rechenfehler – inklusive Belegeinsicht und Widerspruch.

Betriebskosten dürfen nur abgerechnet werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist und die Kostenart im Katalog der Betriebskostenverordnung steht. Für die Abrechnung selbst gilt eine harte Frist: Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, § 556 Absatz 3 BGB.

Viele Abrechnungen enthalten Positionen, die dort nicht hingehören – etwa Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten. Die folgenden Ratgeber zeigen, wie eine Abrechnung aufgebaut ist, wie Sie sie Schritt für Schritt prüfen und wie Belegeinsicht und Widerspruch ablaufen.

Ratgeber in diesem Bereich

Aufeinander aufbauend sortiert – von den Grundlagen bis zu den Sonderfällen.

Nächster Schritt mit LUIZA

LUIZA hilft dir, deine Nebenkostenabrechnung Position für Position zu erfassen und offene Punkte festzuhalten.

Nebenkosten mit LUIZA durchgehen

Alle Ratgeber im Überblick