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Miete und Mieterhöhung

Indexmiete: So funktioniert die Anpassung an den Verbraucherpreisindex

Bei einer Indexmiete nach § 557b BGB ist im Mietvertrag vereinbart, dass sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland richtet. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Anpassung erfolgt nicht automatisch – der Vermieter muss sie in Textform erklären und die Änderung des Index nachvollziehbar angeben.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist passiert?
In Ihrem Mietvertrag steht eine Indexklausel, oder Sie haben ein Schreiben zur Indexanpassung erhalten.
Was sollten Sie jetzt tun?
Prüfen, ob die Klausel wirksam ist, ob die Jahresfrist eingehalten wurde und ob die Berechnung mit den amtlichen Indexwerten übereinstimmt.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Mietvertrag mit der Indexklausel, Anpassungsschreiben, Nachweis der letzten Anpassung, Indexwerte des Statistischen Bundesamts.
Welcher nächste Schritt ist sinnvoll?
Die Berechnung selbst nachrechnen. Stimmt sie nicht, sachlich widersprechen und die korrekte Berechnung verlangen.

Wie eine Indexmiete funktioniert

Die Parteien vereinbaren nach § 557b BGB (öffnet in neuem Tab), dass die Miete durch den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex.

Verbraucherpreisindex (VPI)
Amtliche Kennzahl des Statistischen Bundesamts, die die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen für private Haushalte abbildet. Sie wird auf ein Basisjahr bezogen, das gelegentlich umgestellt wird.
Basisjahr
Das Jahr, dessen Indexstand auf 100 gesetzt wird. Bei einer Umstellung müssen alte und neue Werte umgerechnet werden – hier entstehen häufig Rechenfehler.
Indexstand
Der Wert des VPI in einem bestimmten Monat. Für die Anpassung werden zwei Indexstände ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung

Die prozentuale Änderung des Index wird auf die bisherige Nettokaltmiete übertragen. Die Formel lautet:

Rechenbeispiel einer Indexanpassung
SchrittWert
Bisherige Nettokaltmiete900,00 €
Indexstand bei letzter Anpassung118,4
Aktueller Indexstand122,6
Differenz4,2 Punkte
Prozentuale Änderung4,2 ÷ 118,4 × 100 = 3,55 %
Erhöhungsbetrag900 € × 3,55 % = 31,95 €
Neue Nettokaltmiete931,95 €

Die Grenzen der Indexmiete

  • Jahresfrist. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, § 557b Absatz 2 BGB.
  • Nur die Nettokaltmiete. Betriebskostenvorauszahlungen werden nicht indexiert; sie folgen den Regeln der §§ 556, 560 BGB.
  • Keine Vergleichsmieterhöhung. Während der Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen.
  • Modernisierung nur eingeschränkt. Eine Erhöhung nach § 559 BGB ist grundsätzlich ausgeschlossen; sie kommt nur in Betracht, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchzuführen hatte, die er nicht zu vertreten hat.
  • Textform und Begründung. Die Anpassung muss in Textform erklärt werden und die eingetretene Änderung des Index sowie die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben.

Anpassungsschreiben prüfen

Prüfpunkte

  • Enthält der Mietvertrag überhaupt eine wirksame Indexklausel?
  • Sind seit der letzten Anpassung mindestens zwölf Monate vergangen?
  • Ist die Erklärung in Textform erfolgt?
  • Sind die beiden herangezogenen Indexstände konkret benannt?
  • Stimmen die Indexstände mit den amtlichen Werten überein?
  • Wurde ein einheitliches Basisjahr verwendet?
  • Bezieht sich die Erhöhung nur auf die Nettokaltmiete?
  • Ist die neue Miete oder der Erhöhungsbetrag als Geldbetrag angegeben?
  • Ab welchem Monat soll die neue Miete gelten?

Typische Fehler

  • Die Erhöhung auf die Bruttomiete statt auf die Nettokaltmiete anwenden.
  • Indexstände aus unterschiedlichen Basisjahren ohne Umrechnung vergleichen.
  • Die Anpassung zahlen, obwohl seit der letzten weniger als ein Jahr vergangen ist.
  • Übersehen, dass die Anpassung nicht automatisch wirkt, sondern erklärt werden muss.
  • Nicht prüfen, ob die genannten Indexstände tatsächlich stimmen.
  • Eine zusätzliche Erhöhung nach § 558 BGB akzeptieren, obwohl sie ausgeschlossen ist.

Häufige Fragen

Ist eine Indexmiete besser oder schlechter als eine normale Miete?
Das hängt von der Preisentwicklung ab. In Phasen niedriger Inflation kann eine Indexmiete günstiger sein als regelmäßige Anpassungen an die Vergleichsmiete, bei hoher Inflation eher ungünstiger. Ein Vorteil ist die Berechenbarkeit.
Wo finde ich die amtlichen Indexwerte?
Beim Statistischen Bundesamt. Dort werden die Werte des Verbraucherpreisindex monatlich veröffentlicht und in Tabellenform zum Abruf bereitgestellt.
Muss ich der Indexanpassung zustimmen?
Nein. Anders als bei § 558 BGB ist keine Zustimmung erforderlich – die Anpassung wirkt aufgrund der vertraglichen Vereinbarung. Sie können aber prüfen und einer fehlerhaften Berechnung widersprechen.
Ab wann gilt die neue Miete?
Nach § 557b Absatz 3 BGB ist die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu entrichten.

Wann professionelle Beratung sinnvoll ist

Wenn Sie an der Wirksamkeit der Indexklausel zweifeln, die Berechnung nicht nachvollziehen können oder mehrere Anpassungen rückwirkend im Raum stehen, lassen Sie den Vertrag prüfen. Mietervereine und Fachanwälte für Mietrecht sind dafür die richtigen Ansprechpartner. Die Mieter App erbringt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

Veröffentlicht: Zuletzt geändert: Zuletzt inhaltlich geprüft:
Verantwortlich: Redaktion Die Mieter App

Keine individuelle Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt nicht die Prüfung Ihres konkreten Falls. Die Mieter App ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Eine anwaltliche Prüfung dieses Textes hat nicht stattgefunden.

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